Gebührenordnung
der Schützengilde Bad Düben e.V. beschlossen auf der Vorstandssitzung am 02.12.2019
Aufnahme zum Mitglied
- Aufnahmegebühr:
- zum Mitglied 50,00 € einm.
- Ehepartner, Lebensgefährte 50,00 € einm.
- Mitgliedsbeitrag:
- Mitglied berufstätig 100,00 € jährl.
- Ehepartner, Lebensgefährte 50,00 € jährl.
- Rentner 50,00 € jährl.
- Mitglied ohne Arbeit, Student, Azubi 40,00 € jährl.
- Schüler 12,00 € jährl.
- Versicherung:
- für alle Mitglieder einheitlich 22,00 € jährl.
Nutzung der Schießanlagen
- 50/100-m Bahn:
- Mitglieder pro Scheibe 0,50 €
- Nichtmitglieder 8,00 €
- plus je Scheibe 0,50 €
- Wurftaubenanlage:
- Mitglieder 1. Serie a 25 Tauben 5,00 €
- jede weitere Serie plus 3,00 €
- Nichtmitglieder 1. Serie a 25 Tauben 14,50 €
- Jede weitere Serie plus 7,50 €
Bei sogenannten „Schnupperschützen“, die keine volle Serie schießen möchten, erfolgt folgende Berechnung: Standgebühr 5,00 €, pro Patrone 0,30 €, pro Wurftaube 0,20 € Munition kann von Erwerbsberechtigten erworben werden. Verkauf nur in kompletten Schachteln.
- Preise je 25-er Schachtel:
- Mitglieder 6,00 €
- Gäste 7,50
Bei Nutzung der 50/100-m Bahn und Wurftaubenanlage während einer Öffnungszeit entfällt die Standgebühr der Wurftaubenanlage.
Für Gruppen ab 10 Personen können extra Termine vereinbart werden. Hier ist die Gewährung von Sonderkonditionen möglich. (außer bei Munition)
Erstattung von Kosten bei Teilnahme an Wettkämpfen oder an vom Vorstand genehmigten Maßnahmen der Qualifizierung und Weiterbildung
Erstattet werden können Auslagen zur Teilnahme an folgenden Maßnahmen.
- Teilnahme an Meisterschaften lt. Sportordnung des DSB ab Kreismeisterschaft aufwärts
- Teilnahme an ausgeschriebenen Wettkämpfen anderer Vereine innerhalb des SSK-13
- Teilnahme an Weiterbildungen, Beratungen und Qualifizierungen der Schützengilde Bad Düben, der Vereine des SSK-13, des sächsischen Schützenbundes, des DSB, sowie des Kreissportbundes Nordsachsen.
Folgende Auslagen können erstattet werden:
- Fahrtkosten, einfache Fahrt, pro Kilometer, kürzeste Strecke 0,30 €
- Startgebühren
- Schulungsgebühren
- Parkgebühren
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Kosten nach Punkt 2 bis 5 erfolgt die Erstattung gegen Nachweis entsprechender Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine.
Nutzung des Klubraumes für private Feierlichkeiten
Die Nutzung des Klubraumes für private Maßnahmen muss, zur Gewährleistung einer garantierten Nutzung, beim Vorstand beantragt werden.
Folgende Nutzungsgebühren sind zu entrichten:
- Nichtmitglieder, fremde Vereine
- bis 3 Std. 30,00 €
- ab 4 Std. 50,00 €
- Mitglieder
- 30,00 € für die gesamte Nutzungszeit
Christian Julich
1. Vorsitzender